Auch in den Vorjahren kämpfte der Winterdienst gegen Schnee und Eis – wie hier in Grimma aus. Foto: Thomas Kube
Auch in den Vorjahren kämpfte der Winterdienst gegen Schnee und Eis – wie hier in Grimma aus. Foto: Thomas Kube

Etwa 1200 Kilometer an Bundes- , Staats- und Kreisstraßen hat der Landkreis Leipzig im Winter zu betreuen. Hinzu kommen noch viele Geh- und Radwege außerorts zur Unterhaltung dazu. Auf diese Aufgabe bereiten sich die Straßenmeistereien in Borna, Großbothen, Wurzen sowie Zwenkau schon seit den Sommermonaten intensiv vor.

Alle Straßenmeistereien verfügen Salzlagerhallen, so dass insgesamt rund 5000 Tonnen eingelagert werden können. Um Lieferengpässe beim Auftausalz besser ausgleichen zu können, hat der Landkreis eine weitere Lagerhalle mit einem Fassungsvermögen von ca. 2800 Tonnen angemietet. Aktuell sind die Salzhallen rund 7240 Tonnen Salz gefüllt.

Weitere 160 Tonnen Salz werden als Sole in entsprechenden Siloaufbereitungsanlagen gelagert. Wird während der Wintersaison mehr benötigt, können im Spätbezug noch ca. 1725 Tonnen Auftausalz angeliefert werden. Der Vorrat dürfte – ein durchschnittlicher Wetterverlauf vorausgesetzt – die Winterperiode abdecken.

Streugeräte arbeiten nach dem Feuchtsalzprinzip

Die Streugeräte arbeiten nach dem Feuchtsalzprinzip, da sich mit dieser Technologie das Salz wirkungsvoll einsetzen lässt und die Verwehungsverluste gering gehalten werden. Der effektive Einsatz geschieht auch im Blick auf den Umwelt- und Gewässerschutz. An eigener Technik verfügt der Landkreis Leipzig über acht Lkw, acht Unimogs sowie vier Multicars. Ergänzt wird diese Flotte durch Fuhrunternehmen, die vertraglich für den Winterdienst gebunden wurden. Falls erforderlich können so weitere 19 Lkw sowie zwei Traktoren abgerufen werden.

Drei Schneeschleudern, eine Schneefräse, 44 Seitenräumer sowie 40 Streugeräte, mit denen die Geräteträger ausgerüstet werden können, ergänzen das Sortiment. Die gesamte Technik wurde in den Sommermonaten überholt und teilweise ersetzt. Im November wurden ca. 45 Kilometer Schneezäune an besonders von Schneeverwehungen bedrohten Straßenabschnitten, wie dies in Einschnitten oder an Hanglagen der Fall ist, aufgestellt. Geplant wird der Winterdienst anhand unterschiedlicher Dringlichkeitsstufen, die sich an der Verkehrsbelastung orientieren.

Befahrbarkeit ab 6 Uhr werktags

Für Straßen in der Dringlichkeitsstufe A sollte die Befahrbarkeit ab 6 Uhr werktags und sonntags sowie feiertags gegen ab 8 Uhr gegeben sein. Die Straßenabschnitte mit den Dringlichkeitsstufen B und C sollten werktags ab 8 Uhr und sonntags beziehungsweise feiertags ab 10 Uhr befahrbar sein. Für einen kompletten Umlauf, das heißt, um das gesamte Straßennetz des Landkreises Leipzig einmal komplett zu bedienen, werden mindestens 3,5 Stunden benötigt. Abhängig von den Wetterverhältnissen arbeiten die Straßenmeistereien operativ in entsprechenden Schichtdiensten. Detaillierte Wetterberichte und Wetterwarnungen gehen direkt an die Straßenmeisterei. Diese Vereinbarung mit dem Deutschen Wetterdienst hilft, Mensch und Technik optimal einzusetzen.

Kein Recht auf schwarze Straßen

Auch wenn die Straßenmeistereien des Landkreises gut auf den Winterdienst vorbereitet sind: Es besteht keine Verpflichtung, alle Straßen überall und jederzeit von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dies wäre technisch weder mit einem vertretbaren Aufwand möglich noch leistbar. Aus der Verkehrssicherungspflicht hat die Rechtsprechung aber eine Streupflicht für „besonders gefährliche Stellen“ der Straße entwickelt. Gemeint sind solche Straßenstellen, die wegen ihrer besonderen Anlage oder bestimmter Zustände nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind. Die sich daraus ergebende Streupflicht besteht grundsätzlich erst nach Eintritt der Gefahrenlage.

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