Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die erforderlichen Abfallbehälter auf dem Grundstück vorzuhalten. Foto: Roger Dietze

REGION. Im nächsten Jahr wird die Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH (KELL) die Biotonne verpflichtend einführen. Als vorbereitende Maßnahme für diesen Schritt gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres ein neues Gebührenmodell für den Restmüll.
Wenn eine Neuerung eingeführt wird, dann gibt es erhöhten Informationsbedarf. Erst recht, wenn diese Neuerung einen solch sensiblen Bereich wie den der Abfallentsorgung betrifft. Entsprechend haben KELL-Unternehmenssprecherin Sandra Kriehme und ihr Team in diesen Tagen Schwerstarbeit zu verrichten. „Unsere Telefonhotlines sind stark nachgefragt, wobei wir uns Zeit für eine individuelle Beratung und Aufklärung nehmen“, so Sandra Kriehme.
Worum geht’s? Seit Jahresbeginn ist im Landkreis Leipzig ein neues Gebührenmodell in Kraft, dem zufolge die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die erforderlichen Abfallbehälter auf dem Grundstück vorzuhalten und den Mietern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dass heißt, dass nicht mehr der Mietern dazu verpflichtet ist, einen Behälter anzufordern, sondern dass dies nunmehr die Aufgabe des Vermieters respektive Grundstückseigentümers ist. Entsprechend verbleiben auch alle Abfallbehälter zukünftig beim Auszug eines Mieters auf dem Grundstück, sodass ein Mieter bei einem Neubezug das auf dem Grundstück bereitgestellte Behältersystem nutzen kann, sofern ihm der Vermieter/Grundstückseigentümer keinen persönlichen Abfallbehälter zuweist.
Entsprechend dieser Neuregelung ist seit Jahresbeginn auch nicht mehr jeder einzelne Haushalt, sondern der Vermieter/Grundstückseigentümer der Gebührenschuldner für alle Abfallgebühren, sodass der Mieter die Kosten der Abfallentsorgung an seinen jeweiligen Vermieter respektive den Grundstückseigentümer über die Betriebskosten bezahlt. Der Gebührenbescheid enthält wie bisher die Festgebühr, die Gebühren für die Behältermiete sowie die durchgeführten Entleerungen pro Behälter. Bei Grundstücken mit mehreren Hausnummern wird für jede Hausnummer ein separater Gebührenbescheid erstellt. „Hervorzuheben ist, dass Vermieter und Grundstückseigentümer nicht sofort gezwungen sind, neue Behälter zu ordern, sondern sie können dies je nach der anfallenden Müllmenge auch zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer kurzen Meldung tun, wobei Behälter mit einem Fassungsvermögen von 80 bis zu 1100 Litern zur Verfügung stehen“, informiert die KELL-Sprecherin, deren Unternehmen bei der Erfassung der betroffenen Mieter auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen hat. „Die bisherige Erfassungsmethode war unter anderem mit einem großen Aufwand verbunden, weil wir beispielsweise nicht in jedem Fall von den Mietern bei einem Wohnungswechsel von diesem in Kenntnis gesetzt wurden und dadurch Recherche-arbeit notwendig wurde“, so Sandra Kriehme, deren Arbeitgeber mit der Einführung des neuen Gebührenmodells einen Grundsatzbeschluss des Kreistages umgesetzt hat. Dieser wiederum basiert auf dem bundesweiten Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit dessen Umsetzung unter anderem das Ziel verfolgt wird, Bioabfälle hochwertig zu verwerten.
Laut der KELL-Sprecherin ist im Zusammenhang mit dem neuen Gebührenmodell das Wort „ungerecht“ am häufigsten gefallen, dabei helfe das neue Gebührenmodell dabei, das Behältermanagement zu optimieren. „Auf der Grundlage des ausgelaufenen Gebührenmodells hätte jeder Mieter Anspruch auf eine Biotonne gehabt und sei verpflichtet gewesen, diese zu nutzen, was aber hinsichtlich der anfallenden Abfallmengen in diesem Bereich keinen Sinn macht“, erläutert die KELL-Sprecherin, die darum bittet, in die neuen Biotonnen zu 100 Prozent biogenen Abfall zu entsorgen. Das heißt neben pflanzlichen Resten aller Art auch Knochen, wobei auf das Entsorgen des Bioabfalls in verrottbaren Plastiktüten tunlichst verzichtet werden sollte. Denn die Verwertungsanlage erkenne keinen Unterschied zwischen einer solchen und einer normalen Plastiktüte und sortiere beide einfach aus. Deshalb sollte der Biomüll lose oder alternativ in etwas dickeren Papiertüten den Weg in die Biotonne finden, wobei letztere Variante insbesondere im Winter bei Minustemperaturen sinnvoll und empfehlenswert sei. Roger Dietze

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