EILENBURG. Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider hat am 12. Juni Oberbürgermeister Ralf Scheler und der Evangelischen Kirchengemeinde „Martin Rinckart“ zwei Fördermittelbescheide aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau“ und dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen in Höhe von insgesamt über einer Million Euro übergeben.
„Dank dieser Programme kann die Stadt Eilenburg mit wirkungsvollen Maßnahmen städtische Strukturveränderungen, die auch durch den demografischen Wandel hervorgerufen werden, aktiv gestalten. Darüber hinaus kann die Nikolaikirche als bau- und kulturhistorisch wertvolles Denkmal sowie zentralem Treffpunkt für die Bürger im Stadtzentrum erhalten werden“, sagte Prof. Dr. Günther Schneider.
Verteilung der finanziellen Mittel
928.000 Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Stadtumbau“ (Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbaugebiet Eilenburg – Stadtteilzentrum Ost“)
Die Finanzhilfen in Höhe von 928.000 Euro sind unter anderem für Erschließungsmaßnahmen sowie für die abgeschlossene Gestaltung der Außenanlagen des Martin-Rinckart-Gymnasiums und für die bereits begonnene Gestaltung der Außenanlagen des Jugendfreizeittreffs „JuST“ vorgesehen. Auch die Sanierung von unter städtebaulichen und bauhistorischen Aspekten bedeutenden privaten Gebäuden kann dank dieser finanziellen Unterstützung realisiert werden. Für diese städtebauliche Gesamtmaßnahme hat Eilenburg im Zeitraum von 2003 bis einschließlich 2018 rund 6,1 Millionen Euro Bund-Länder-Finanzhilfen aus dem „Stadtumbau“-Programm erhalten.
80.000 Euro aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen
Für die statische Unterstützung des Dachstuhls der Nikolaikirche auf der Ebene der Türmerwohnung sowie für den Austausch geschädigter Holzbauteile und die Verblechung der Brüstung des Gotteshauses stehen nun 80.000 Euro Finanzhilfen zur Verfügung. Die Nikolaikirche ist das älteste Bauwerk im Stadtzentrum von Eilenburg.
Sonderprogramm Denkmalpflege
Für den Erhalt und die Sicherung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2013 mit dem Sonderprogramm Denkmalpflege ein eigenständiges Förderprogramm aufgelegt. In diesem Jahr stehen daraus zehn Millionen Euro zur Verfügung. Diese Maßnahmen wurden und werden mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. PM