[Symbolbild] Foto: Gitti Moser/pixelio.de

LEIPZIG. Für Sachsens Waldbesitzer, Forst- und Holztransportunternehmen gibt es gute Nachrichten.

So wurde kürzlich eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Aufbereitung und den Abtransport des von Borkenkäfern geschädigten Holzes beschleunigen werden.
„Die Erleichterungen sind Teil unseres kurzfristigen Maßnahmenpaketes, die umgehend zur Anwendung kommen“, so Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt (CDU). „Das Schadholz muss so schnell es geht aus dem Wald transportiert werden, um die weitere Ausbreitung des Borkenkäfers einzudämmen. Dazu bedarf es Sonderregelungen, die Waldbesitzern sowie Forst- und Holztransportunternehmen ihre Arbeit erleichtern und die Schadholzberäumung beschleunigen.“

So dürfen die betroffenen Betriebe ohne gesonderten Antrag Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes in Anspruch nehmen, die Waldarbeit auch an Sonn- und Feiertagsarbeit zulassen. Bis zum 31. Oktober gelten Ausnahmeregelungen für erforderliche Transporte. Die Begrenzung des Gesamtgewichtes der Fahrzeuge, die für den Holztransport genutzt werden, wurde auf 44 Tonnen erhöht. Ziel ist, diese Regelung bis Ende Februar 2020 zu verlängern.
Zudem können Landwirte, die mit ihren Maschinen oder Fahrzeugen bei der Borkenkäferbekämpfung helfen, dazu auch Maschinen einsetzen, für die sie Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen (Grünes Kennzeichen).

PM

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