Die wachsende Stadt bringt auch neue Herausforderungen bei der Entsorgung mit sich. Foto: sven@e7o.de/pixelio.de

Am 22. November wird die Ratsversammlung über die Neufassungen der Satzungen zur Abfallwirtschaft und zur Straßenreinigung am 1. Januar 2019 entscheiden.

Da sich in der Abfallentsorgung die Kosten und die Abfallmengen erhöhen und die Leerungen sowie die Behälteranzahl steigen, ist eine Neukalkulation der Abfallwirtschaftsgebühren notwendig. Auch die Straßenreinigungsgebührensatzung ändert sich. Zudem wird die Gültigkeit für die Gebührensatzungen auf zwei Jahre verlängert.

Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3 Mio. Euro auf etwa 44,8 Mio. und im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 2,17 Mio. auf etwa 47 Mio. Euro. Ursache sind steigende Abfallmengen und erhöhte Entsorgungs- und Personalkosten. Zudem sind kontinuierliche Investitionen in den Fuhrpark und in die Technik notwendig.

Wöchentliche und 14-tägige Entsorgung

„Ab 2019 erweitern wir unser Dienstleistungsangebot und reagieren damit auf die Wünsche der Kunden und auf die He-rausforderungen, die eine wachsende Stadt mit sich bringen“, erläutert Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig.

So besteht die Möglichkeit, dass anschlusspflichtige Grundstückseigentümer ab nächstem Jahr eine wöchentliche Entsorgung des Bio- und Restabfalls beantragen können. „Wer den wöchentlichen Entsorgungsrhythmus beantragt, kann auch das Mindestbehältervolumen anpassen“, erklärt Elke Franz, Kaufmännische Betriebsleiterin. „Mit der wachsenden Einwohnerzahl verdichtet sich auch die Bebauung, und daher fehlt oft der Platz, um ausreichendes Abfallbehältervolumen für den 14-tägigen Entsorgungsturnus bereitzustellen.“ PM                                                                  

Weitere Infos: www.leipzig.de

 

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