BORNA/WURZEN. Neue Merkblätter bieten die wichtigsten Regeln für Halter von
Geflügel, Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen sowie Schweinen im Überblick.
Wer Nutztiere halten möchte, steht einer Reihe von Rechtstexten gegenüber, aus denen sich Anforderungen ableiten – und dies meist unabhängig davon, wie viele Tiere tatsächlich gehalten werden.
Tierschutzrecht, Tierseuchenvorsorge, Arzneimittelrecht, Lebensmittelhygienerecht und schließlich das Beseitigungsrecht für tierische Nebenprodukte unterscheiden oftmals nicht zwischen einem großen landwirtschaftlichen Betrieb und kleinen Privat- oder gar Liebhaberhaltungen.
Um einen schnellen Überblick zu vermitteln, hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig neue Merkblätter erarbeitet, um Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Pferde- und Geflügelhaltern schnell und übersichtlich die wichtigsten Regelungen und den richtigen Ansprechpartner für weitergehende Fragen vorzustellen. Die Merkblätter sind auf den Internetseiten des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts hinterlegt.
PM