BORNA. Durch längere Hitze- und Trockenperioden kann das Waldbrandrisiko deutlich ansteigen. Der Funkenflug eines offenen Feuers stellt ein hohes Gefahrenpotenzial für angrenzende Waldflächen, aber auch für einzelnstehende Feldgehölze dar.
Um den Schutz dieser wertvollen Landschaftsteile zu gewährleisten, ist bei offenen Feuern grundsätzlich ein Mindestabstand von 100 Metern zum Wald einzuhalten. Das Gleiche gilt für das Abbrennen von Feuerwerken. Diese Regelungen sind im Paragraph 15 des Sächsischen Waldgesetzes verankert. Ausnahmen sind streng reglementiert und bedürfen der Genehmigung durch die Untere Forstbehörde beim Landratsamt.
Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen sollte unbedingt auf eine hinreichende Entfernung zu Bäumen, Hecken und Sträuchern geachtet werden. Die Anwesenheit der Feuerwehr entbindet grundsätzlich nicht von der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sowie der Anzeigepflicht bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Auf Grund der gegenwärtig angespannten Situation sowie der Wettervorhersagen für die nächsten Wochen werden bis auf weiteres keine Genehmigungen von Feuerstellen und Feuerwerken im Wald sowie in einer Entfernung von 100 Metern zum Wald durch die Untere Forstbehörde erteilt.
Die meisten Brände (auch außerhalb des Waldes) entstehen durch fahrlässigen Umgang mit Feuer oder glimmenden Gegenständen. Das achtlose Wegwerfen einer Zigarettenkippe aus dem Auto heraus oder beim Spaziergang kann bereits fatale Folgen haben und immense Schäden anrichten.
Infos über die aktuelle Waldbrandgefährdung sind für den Landkreis Leipzig unter www.sachsenforst.de einzusehen.
PM