Ferienjobs sind für viele Jugendliche ein netter Zuverdienst zum Taschengeld. Foto: PM

GRIMMA/WURZEN. Vier Wochen lang kellnern und das Taschengeld aufbessern: Viele Jugendliche im Landkreis Leipzig starten jetzt mit dem Ferienjob.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gibt Schülern Tipps: „Wer zwischen 15 und 17 ist, darf maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckertheke jobben, haben außerdem Anspruch auf eine Stunde Pause“, sagt Jörg Most von der NGG Leipzig-Halle-Dessau. Allein 400 Gastro-Betriebe gibt es im Kreis Leipzig – ein großer Teil von ihnen suche noch Saisonkräfte, schätzt Most.

Die Gewerkschaft rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. „Gerade in der Gastronomie kommt es immer wieder vor, dass Chefs auch mal kreativ werden, wenn es um den Lohn geht. Da werden gern mal Überstunden ,geschlabbert‘ oder Löhne mit Naturalien ,bezahlt‘. Deshalb sollten im Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn ganz klar geregelt sein“, sagt Most. Der NGG-Geschäftsführer kritisiert hierbei, dass 15- bis 17-Jährige noch immer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind.

„Doch auch Schüler sollten mindestens die überall vorgeschriebenen 9,19 Euro pro Stunde bekommen.“ Ebenfalls wichtig: Riskante Arbeiten, etwa mit Gefahrstoffen, sind für Ferienjobber nach dem Jugendschutzgesetz tabu. Wenn doch einmal etwas passiert, dann greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Schutz gilt ab dem ersten Arbeitstag und auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Zudem ist der Ferienjob klar begrenzt – für Schüler auf vier Wochen im Sommer.

Angebote unter: www.schuelerjobs.de oder www.jobboerse.arbeitsagentur.de.

PM

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