Ausgetrocknete Bäche, aufgerissene Böden: Die Hitze macht der Natur schwer zu schaffen. Fotos: Untere Wasserbehörde

WURZEN/GRIMMA. Die langanhaltende Hitze im Juni und die fehlenden Niederschläge in den vergangenen Monaten machen den Gewässern im Landkreis Leipzig zu schaffen.

Die geringen Wasserstände führen bei der Sonneneinstrahlung zur Erhöhung der Wassertemperatur, der Sauerstoffgehalt im Gewässer sinkt. Je wärmer es wird, umso weniger Sauerstoff kann das Wasser aufnehmen. Sinken die Werte unter drei Milligramm je Liter, wird es für die Lebewesen im Gewässer kritisch. An einigen Messstellen wird dieser Wert bereits unterschritten. Kleinere Gewässer sind teilweise schon trockengefallen. Massenentwicklung von Blaualgen sind auch an Fließgewässern zu beobachten.

Es ist deshalb erforderlich, die Wasserentnahmen einzuschränken. Landratsamt weist darauf hin, dass die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auch durch die Anlieger an Gewässern und Eigentümern von Gewässern nicht mehr ohne wasserrechtliche Erlaubnis erfolgen darf. Das gilt insbesondere für die Entnahme mit Pumpen.

Zur Erklärung: Grundsätzlich ist für die Wasser-entnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis von der unteren Wasserbehörde erforderlich. Ausnahmsweise kann der Eigentümer des Gewässergrundstückes oder der Eigentümer des daran angrenzenden Grundstückes ohne Erlaubnis Wasser entnehmen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes oder keine Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu erwarten ist. Weitere Wasserentnahmen, insbesondere mittels Pumpe, verschlechtern die Wasserführung. Der erlaubnisfreie Eigentümer- und Anliegergebrauch ist somit nicht mehr zulässig.

Selbst die Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, sind eingeschränkt. Aus dem Gewässer darf nur so viel Wasser entnommen werden, dass immer noch ein ökologischer Mindestwasserabfluss im Fließgewässer verbleibt. Weitere Regelungen zur Einstellung der Entnahme bei Niedrigwasser sind im Wasserrechtsbescheid enthalten.

Die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde führen dahingehend verstärkt Kontrollen an den Gewässern durch. Der Gemeingebrauch, das heißt in diesem Fall das Schöpfen mit Handgefäßen aus dem natürlichen Gewässer, ist bis auf Weiteres möglich.

Ausgetrocknete Bäche, aufgerissene Böden: Die Hitze macht der Natur schwer zu schaffen.
Fotos: Untere Wasserbehörde

PM

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here