(Symbolbild) Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

LEIPZIG. Wegen der anhaltenden Trockenheit können Sachsens Landwirte auch in diesem Jahr die als sogenannte „ökologische Vorrangflächen“ ausgewiesenen Brachen zur Futtergewinnung oder zur direkten Beweidung mit Tieren nutzen. Eine entsprechende Regelung hat das Landwirtschaftsministerium getroffen. Die Freigabe zur Futternutzung gilt in ganz Sachsen, sie kann ohne weitere Anzeige oder Genehmigung durch die Landwirtschaftsbetriebe in Anspruch genommen werden. Besonders wertvolle Blühflächen aus dem Agrarumweltprogramm dürfen dagegen auch weiter nur ausnahmsweise und nach Einzelfallprüfung genutzt werden.

PM

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here