Touristen, die in Leipzig übernachten, müssen ab Januar für ihren Aufenthalt in der Stadt 3 Euro pro Tag zusätzlich berappen. Das sieht der Gästetaxe-Entwurf aus dem Rathaus vor. Foto: Andreas Schmidt/LTM

Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat den Entwurf für eine Gästetaxe ab 1. Januar 2019 vorlegen. Dies ging aus der Sitzung der Verwaltungsspitze am vergangenen Donnerstag hervor. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 9 Millionen Euro und vor dem Hintergrund steigender Übernachtungszahlen für 2020 mit 10 Millionen Euro. Die Einnahmen sollen zweckgebunden in die touristische Infrastruktur fließen. Vorangegangen war ein Prüfauftrag des Rates an die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2017/2018.

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Gästetaxe stellt Paragraf 34 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) dar, demzufolge die Stadt Leipzig zur Deckung der Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur sowie für touristische Veranstaltungen eine zweckgebundene Abgabe erheben kann. Vorab waren infolge einer Prüfung unter Hinzuziehung externer juristischer Beratung die alternativen Möglichkeiten der Einführung einer Beherbergungssteuer oder einer Tourismusabgabe vor dem Hintergrund einer möglichst niedrigbürokratischen und transparenten Lösung verworfen worden.

„Bei der Ausgestaltung der Gästetaxe haben wir das Augenmerk auf die vollständige elektronische Abwicklung gelegt“, erläutert Finanzbürgermeister Torsten Bonew. „Damit soll für die Unterkunftgeber der zusätzliche Aufwand für Verwaltung und Dokumentation auf das absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden. Perspektivisch ist zudem die Meldung und Abführung der Gästetaxe über ein digitales Serviceportal der Stadtverwaltung vorgesehen, um den Prozess weiter zu vereinfachen.“

Ausgestaltung der Gästetaxe

Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die gegen Entgelt eine Unterkunft beziehen, ohne Einwohner der Stadt Leipzig zu sein. Der Gästetaxe-Satz beträgt 3 Euro pro Tag inklusive Ankunfts- und Abreisetag. Alle Anbieter entgeltpflichtiger Unterkünfte, also auch der nicht gewerblich betriebenen, haben diese binnen eines Monats bei der Stadt Leipzig mittels elektronischem Formular anzumelden. Weiterhin sind die Gästetaxe-pflichtigen Übernachtungen durch die Betreiber der Unterkünfte per elektronischem Formular zu melden, und die vereinnahmte Gästetaxe ist an die Stadt abzuführen.

Eine aktuell noch offene Frage stellt die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Gästetaxe dar. Im Satzungsentwurf wird diesem Umstand mit einer Vorbehaltsklausel begegnet. Der Gästetaxe-Satz ist mit maximal 3 Euro veranschlagt, eine eventuell anfallende Umsatzsteuer würde mit diesem Satz verrechnet und nicht aufgeschlagen.

Verwendung der Gästetaxe

Die Mittel werden gemäß SächsKAG zweckgebunden für touristische Angebote eingesetzt. Dabei ist vorgesehen, 50 Prozent der Einnahmen zur Finanzierung des Bestandes an touristischer Infrastruktur zu verwenden. Die verbleibenden 50 Prozent werden zur Finanzierung neuer Vorhaben des Touristischen Entwicklungsplans herangezogen. Dieser soll weiterhin evaluiert und fortgeschrieben werden. PM

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