(Symbolbild) Foto: Markus Walti / pixelio.de

LEIPZIG. Seit Kurzem hat die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Rissbegutachtung in Sachsen übernommen. Bisher oblag diese Aufgabe den Landratsämtern und kreisfreien Städten.

Über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft unter Telefonnummer 035242 63 18 201 ist gewährleistet, dass Meldungen zu mutmaßlichen Rissen an Nutztieren sowie zu toten, verletzten und auffälligen Wölfen rund um die Uhr von einer zentralen Stelle für ganz Sachsen entgegengenommen werden können.

Wenn ein Tierhalter seine Nutztiere bei der täglichen Kontrolle tot oder verletzt vorfindet und ein Wolf als Verursacher vermutet wird, sollte er das innerhalb von 24 Stunden melden, damit der Schaden schnell durch einen Rissgutachter aufgenommen werden kann. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Tierhalter eine Entschädigung erhalten können. Gerissene Tiere werden durch den Freistaat Sachsen zu hundert Prozent entschädigt, sofern der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte und durch den Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Das sind für Schafe und Ziegen ein mindestens 90 Zentimeter hoher Elektrozaun oder ein mindestens 120 Zentimeter hoher Festzaun mit einem festen Bodenabschluss.

Mit Inkrafttreten der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) wurde das Wolfsmanagement in Sachsen neu strukturiert.

PM

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