(Symbolbild) Foto: Angelina S........ / pixelio.de

LEIPZIG. Stürme, Trockenheit und Borkenkäfer haben Sachsens Wälder stark geschädigt. Sind kahle und verlichtete Waldflächen entstanden, steht die Wiederbegründung von Wald an. Betroffene private und kommunale Waldbesitzer können ab sofort Förderanträge nach Teil 1 der Richtlinie Wald und Forstwirtschaft stellen. Der Antragsstichtag ist der 31. Juli.
Gefördert werden Waldumbauvorhaben zur Schaffung standortgerechter und stabiler Waldbestände, Maßnahmen zur Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten sowie Projekte zur Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen. Die Begünstigten erhalten einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Antragsunterlagen stehen über das Förderportal des Freistaates Sachsen unter www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm zur Verfügung. Es sollen bevorzugt Anträge für Vorhaben gestellt werden, deren Ausführung in den Jahren 2019 und 2021 geplant ist.

PM

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