DRESDEN. Landrat Kai Emanuel hat sich in einem Vortrag auf dem Nationalen Radverkehrskongress in Dresden am 13. und 14. Mai dafür ausgesprochen, Schutzstreifen auch außerhalb geschlossener Ortschaften zu erlauben. Bislang lässt die Straßenverkehrsordnung das Markieren von Radstreifen ausschließlich innerorts zu.
„Gerade im ländlichen Raum wird das Fahrrad gern genutzt, um von einem Teil der Gemeinde zum anderen oder zu den Haltestellen des ÖPNV zu gelangen. Auch Radtouristen fahren lieber über Land als durch die Großstadt“, sagte Emanuel. „Andererseits ist es nicht möglich, überall separate Radwege anzulegen. Darum sollten Schutzstreifen auf Landstraßen nicht mehr generell ausgeschlossen werden, sondern klare Regeln gelten, unter welchen Voraussetzungen das Markieren solcher Streifen möglich wäre. Die Entscheidung darüber gehört dann auf kommunale Ebene.“
Als Kriterien nannte der Landrat, dass die Fahrbahn mindestens 5,25 bis 5,50 Meter breit sein müsse und die Straße von nicht mehr als 2.000 Kraftfahrzeugen am Tag genutzt werde. Außerdem sei die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zu begrenzen. Emanuel bezog sich dabei auf die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Schutzstreifen außerorts – Modellversuch zur Abmarkierung und zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und Attraktivität im Radverkehrsnetz“, das im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 auf bundesweit 18 Teststrecken durchgeführt wurde. Zugleich verwies er auf die guten Erfahrungen mit solchen Schutzstreifen in den Niederlanden.
Kai Emanuel: „Die Tests und Untersuchungen sollten unbedingt fortgesetzt werden, gern auch auf Strecken bei uns im Landkreis Nordsachsen.“ Es gehe ihm nicht darum, das eine zu tun, um das andere zu lassen, betonte der Landrat. „Der Radwegebau bleibt nach wie vor eine wichtige Aufgabe. Um das Radfahren zu fördern, müssen wir aber auch neue Möglichkeiten wie eben Schutzstreifen auf geeigneten Landstraßen in Betracht ziehen.“ So verstehe er auch das Kongressmotto „Weiterdenken“. PM