Beim Kulturamt können bis zum 1. April 2019 (Einsendeschluss) Anträge auf die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten in freier Trägerschaft nach Fachförderrichtlinie Kultur gestellt werden.
Die Vorhaben müssen zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2019 durchgeführt werden. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von rund 324.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Projekte in den Bereichen bildende Kunst, darstellende Kunst, kulturelle Bildung, Literatur, Musik, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Vorhaben mit interdisziplinärem, fachübergreifendem Charakter. Ein Schwerpunkt wird darüber hinaus bei Projekten gesetzt, die sich mit kulturellen und künstlerischen Mitteln dem Thema „Friedliche Revolution“ widmen.
Die Ereignisse von 1989 jähren sich in diesem Jahr zum 30. Mal. Das Kulturamt berät gern bei der Antragstellung. Bei erstmaliger Antragstellung wird die Beratung besonders empfohlen. Die Fachförderrichtlinie Kultur, die Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung 2019 sowie Informationen und Hilfestellungen und die Antragsformulare, die zwingend zu benutzen sind, können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens 1. April 2019, 24 Uhr, eingegangen sein. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Projekte werden in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende Juni 2019 ausgewählt. Projekte, die im ersten Förderverfahren für 2019 keine Förderung erhalten haben, können nicht erneut eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. PM