Leipzig. Die Stadt Leipzig erarbeitet den neuen Mietspiegel 2020 und löst damit den jetzt geltenden Leipziger Mietspiegel 2018 ab. Anfang September beginnt dafür eine umfangreiche Befragung. 28.000 Leipziger Haushalte wurden über eine Zufallsstichprobe ausgewählt und werden zur Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit sowie Lage ihrer Wohnung befragt.
Das Sozialamt bittet alle angeschriebenen Haushalte, die Erarbeitung des Mietspiegels mit dem Ausfüllen des Fragebogens zu unterstützen. Eine Teilnahme ohne Anschreiben ist nicht möglich. Wegen der COVID-19-Pandemie steht ein Online-Fragebogen auf www.leipzig.de/mietspiegel zur Verfügung. Für frühere Mietspiegel wurden Interviewer beauftragt, die die Befragung direkt bei den ausgewählten Haushalten durchgeführt haben. Dies ist aufgrund der Pandemielage nicht möglich.
Was ist neu?
Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches können für den Mietspiegel alle Wohnungen betrachtet werden, für die in den letzten sechs Jahren die Miete geändert oder neu vereinbart wurde. Bisher wurden nur die zurückliegenden vier Jahre betrachtet. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Änderung eine Dämpfung des Mietenanstiegs.
Was muss ich tun, wenn ich angeschrieben werde?
Der Online-Fragebogen soll möglichst zeitnah beantwortet werden. Das ist mit jedem internetfähigen Gerät (Handy, Tablet, Laptop, PC) möglich. Alle Haushalte, die den Online-Fragebogen nicht binnen vier Wochen ausgefüllt haben, erhalten eine Erinnerung mit einem Papier-Fragebogen, Ausfüllhinweisen und einem Rücksende-Umschlag. Die ausgewählten Haushalte erhalten mit dem Fragebogen umfangreiches Informationsmaterial, das beim Ausfüllen unterstützt. Bei Fragen steht das Mietspiegel-Team unter der Hotline 0341- 123-2880 oder unter mietspiegel@leipzig.de gerne zur Verfügung. Wer über kein internetfähiges Gerät verfügt, aber trotzdem den Online-Fragebogen ausfüllen möchte, kann die PC in den Leipziger Städtischen Bibliotheken nutzen. Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens für Seniorinnen und Senioren bietet das Seniorenbüro „Inge & Walter” in der Eisenbahnstraße 66.
Bin ich verpflichtet den Fragebogen auszufüllen?
Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Dennoch gilt: Jede Rückmeldung hilft bei der Gewinnung einer breiten und repräsentativen Datenbasis. Damit leistet jeder ausgefüllte Fragebogen seinen Anteil an einem neuen Mietspiegel, der Rechtssicherheit zwischen Mietern und Vermietern herstellt.