Eilenburg. Für die Stadtbuslinie A (Berg) in Eilenburg tritt mit dem Ende des Monats August ein neuer Fahrplan in Kraft: Wie die Stadtverwaltung mitteilte, will man damit eine Verdichtung des Haltestellennetzes innerhalb des Stadtgebietes erreichen.
Im Zuge des Fahrplanwechsels wird die Streckenführung der Linie A (Berg) vorgenommen – darüber hinaus entstehen provisorisch neue Haltestellen, die im kommenden Jahr auch barrierefrei ausgebaut werden sollen. Diese werden unter anderem in der Rödgener Straße in Höhe der Tankstelle, im Gabelweg im Bereich des Gymnasiums angelegt, ein weiterer Haltepunkt ist zu einem späteren Zeitpunkt im Bereich des FEZ in der Straße „Am See“ geplant.
Außerdem entsteht nach Angaben der Eilenburger Stadtverwaltung ein weiterer Haltepunkt in der „Straße der Jugend“: Damit möchte man die Nahverkehrsanbindung für die Anwohner dieses Bereiches enorm verbessern. Der provisorische Standort der neuen Haltestelle wird zwischen dem neuen Aldimarkt und dem Baumarkt zu finden sein. Doch diese Einrichtung bringt weitere Veränderungen mit sich: Aufgrund dieses Haltepunktes und der geplanten Streckenführung muss eine Öffnung der „Straße der Jugend“ zum Mittelweg erfolgen. Dazu werden die Poller am Straßenende entfernt und Verkehrszeichen aufgestellt, die ausschließlich dem Stadtbus das Ausfahren zum Mittelweg gestatten – mit nachdrücklicher Betonung auf „ausschließlich“. Ebenso wird durch eine Beschilderung das Einfahren vom Mittelweg in die „Straße der Jugend“ durch ein Durchfahrtsverbot untersagt.
Diesen verkehrsrechtlichen Veränderungen werden auch durch verstärkte Verkehrskon-trollen Rechnung getragen, teilte die Eilenburger Stadtverwaltung weiterhin mit. Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, diese Durchfahrt baulich mit einer Busschleuse auszustatten, so dass wirklich nur der Stadtbus diesen Bereich befahren kann. Vorerst sind diese neuen Haltepunkte als Provisorien vorgesehen.
So kann innerhalb der kommenden Monate anhand der Fahrgastzahlen ermittelt werden, ob und wie diese neuen Haltestellen angenommen werden. Ein barrierefreier Ausbau soll dann bei Bereitstellung der anvisierten Fördermittel im nächsten Jahr erfolgen.