Anhaltende Trockenheit: Auch der Mulde – hier im Bereich des Trebsener Schlosses –kann derzeit kein Wasser entnommen werden. Foto: Roger Dietze

Region. Die Sonne brennt unbarmherzig auch auf den Landkreis Leipzig nieder. Und Regen ist nach wie vor nicht in Sicht. Die Trinkwasserversorgung allerdings ist nicht gefährdet.
Bei allen Problemen, die die anhaltende Trockenheit in verschiedenen Bereichen wie der Forst- und der Landwirtschaft mit sich bringt, ist zumindest die Wasserversorgung nicht gefährdet. Informationen des sächsischen Umweltministeriums zufolge sind die sächsischen Trink- und Brauchwassertalsperren noch gut gefüllt. Grund dafür sei deren Bewirtschaftungsform, die sicherstelle, dass auch eine weitergehende hydrologische Trockenheit zu keinen schwerwiegenden Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung führt. Während die Regionen Nord- und Ostsachsen ihr Rohwasser über Tiefbrunnen aus großen örtlichen Grundwasservorräten sowie aus dem Uferfiltrat großer Flüsse beziehen, wird der Raum Südsachsen vorwiegend aus Talsperren versorgt. Die Reserven seien in diesem Bereich so hinreichend groß, dass die Wasserversorgung laut dem Umweltministerium nachhaltig gesichert ist. Der Wasservorrat der größten sächsischen Trinkwassertalsperre in Eibenstock liegt derzeit bei 58 Millionen Kubikmetern, was 90 Prozent des sogenannten Stauziels entspricht. Die Wasserversorgung des Großraumes Leipzig stützt sich im Wesentlichen auf zwei Quellen. Zum einen auf Uferfiltrat der Elbe mit einem Anteil Grundwasser aus Tiefbrunnen vom Fernwasserversorgungssystem Elbaue-Ostharz und zum anderen auf eigene Wasserwerke an der Mulde (Uferfiltrat) sowie in Naunhof (Grundwasser). Dem sächsischen Umweltministerium zufolge sind Versorgungseinschränkungen oder gar Ausfälle bislang nicht bekannt.

Auch auf die Trinkwasserversorgung im Gebiet des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain (VVGG) hat die anhaltende Trockenheit noch keine negativen Auswirkungen. „Unsere Kunden können das kühle Nass trotz der großen Hitze in gewohnter Qualität aus dem Hahn zapfen“, versichert Detlef Bull, Bereichsleiter Trinkwasser beim VVGG-Betriebsführer, der OEWA Wasser und Abwasser GmbH. Dass nach wie vor und trotz eines um 20 bis 25 Prozent höheren Verbrauchs genügend Trinkwasser zur Verfügung steht, ist laut Bull auch dem Verbundsystem der Wasserwerke zu verdanken. Insgesamt gibt es im VVGG-Einzugsbereich sechs an der Zahl: Elbisbach, Frohburg, Grimma, Podelwitz, Prießnitz und Rathendorf. Alle, bis auf das Frohburger, seien über ein Leitungsnetz miteinander verbunden. „Wenn der Neubau des Wasserwerkes Prießnitz abgeschlossen und die Anlage am Netz ist, wird nicht nur das alte Prießnitzer Wasserwerk, sondern auch das Frohburger vom Netz genommen. Dann binden wir auch die Stadt Frohburg in das Verbundsystem ein“, kündigt der OEWA-Bereichsleiter an. Zwar würden derzeit vereinzelt Wasserwerke durchaus an ihre Kapazitätsgrenzen geraten, dies ließe sich allerdings gut ausgleichen. „Zwar ist es insbesondere im Raum Frohburg derzeit angeraten, auf eine großflächige und ausgiebige Sportplatzbewässerung aus dem Trinkwassernetz zu verzichten, für die Bevölkerung gibt es jedoch keinerlei Einschränkungen“, unterstreicht Detlef Bull, demzufolge grundsätzlich das Sparen von Wasser selbst in einem extrem trockenen Hochsommer wie diesem kontraproduktiv sein könnte. „Die Aufenthaltszeit des Wassers in den Behältern und Leitungen würde sich verlängern und in der Folge sich das Wasser erwärmen. Da es sich bei diesem jedoch um ein Lebensmittel handelt, ist die Gefahr somit größer, dass sich Keime bilden.“

Während das Trinkwasser in der Region nach wie vor in der gewohnten Qualität und Menge aus dem Hahn kommt, führen mittlerweile selbst größerer Fließgewässer wie etwa der Mulde mehr oder weniger starkes Niedrigwasser. In diesem Zusammenhang weist die untere Wasserbehörde des Landkreises Leipzig darauf hin, dass in der aktuellen Situation das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern selbst für Eigentümer des Gewässergrundstückes oder des daran angrenzenden Grundstückes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zudem sind laut der Behörde auch solche Wasserentnahmen nur eingeschränkt möglich, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. „Aus dem Gewässer darf nur so viel Wasser entnommen werden, dass immer noch ein ökologischer Mindestwasserabfluss im Fließgewässer verbleibt“, informiert Behörden-Sprecherin Brigitte Laux. Roger Dietze

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